Beitrags-Archiv für die Kategory 'Erste Hilfe'

Lebenswichtige Funktionen – Atmung kontrollieren

Sonntag, 16. August 2009 11:07

Durch die Atmung werden alle Zellen des menschlichen Körpers mit lebensnotwendigem Sauerstoff versorgt. Gleichzeitig wird Kohlendioxyd aus dem Körper ausgeschieden. Wie die Atemkontrolle durchgeführt wird.

Vor der eigentlichen Atemkontrolle macht der Ersthelfer die Atemwege (oberen Luftwege) frei:

  • Öffnen beengender Kleidungsstücke und Entfernung strangulierender Materialien
  • Inspektion der Mundhöhle; falls Erbrochenes, Blut, Schleim, eine zerbrochene oder lockere Zahnprothese vorhanden sind, wird der Kopf unter leichtem Zug seitwärts gedreht und die Mundhöhle ausgeräumt (Einmalhandschuhe oder ein Stofftaschentuch dazu verwenden)
  • Überstrecken des Kopfes nackenwärts, um die eventuell zurückgesunkene Zunge hochzuheben und somit freie Atmung zu ermöglichen (Überstrecken des Kopfes nackenwärts: Mit einer Hand an die Stirn, mit der anderen unter das Kinn fassen, mit beiden Händen den Kopf vorsichtig nackenwärts beugen, das Kinn dabei anheben und festhalten)

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Hilfe rufen / Notruf absetzen

Sonntag, 16. August 2009 11:00

Hoffentlich passiert es nie, doch wenn es drauf ankommt, dann sollte man es doch schon mal gelesen haben, wie oder was da auf einen bei einem Notruf erwartet. Der Notruf besteht aus leicht einzuprägenden Merksätzen, die alle mit “W” beginnen:

“Wo geschah es?”
Sie sollten möglichst genaue Angaben über den Notfallort machen. Nur eine genaue Ortsangabe (Ort, Straße, Hausnummer u.s.w.) erspart dem Rettungsdienst unnötiges Suchen.

“Was geschah?”
Sie sollten die Notfallsituation kurz beschreiben, damit die Rettungsleitstelle alle Maßnahmen für die Rettung einleiten kann (z. B. Einsatz von Bergungsfahrzeugen).

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Erste Hilfe

Sonntag, 16. August 2009 10:55

Unter “Erste Hilfe” versteht man die ersten Hilfsmaßnahmen, die man an Ort und Stelle einleitet, bevor der Betroffene in ärztliche Behandlung kommt. In Notfallsituationen zu helfen ist nicht nur eine sittliche, sondern auch eine rechtliche Pflicht.  Wer nicht hilft kann zur Verantwortung gezogen werden. Das heißt, geregelt wird dies:
+ in Deutschland nach § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) + § 34 StVO Hilfepflicht für Beteiligte
+ in der Schweiz nach Art. 128 (120) Strafgesetzbuch und
+ in Österreich nach § 95 StGB (+ ausdrückliche Hilfeleistungspflicht für Beteiligte und Zeugen)

Der deutsche Gesetzgeber hat in § 323c Strafgesetzbuch (StGB) eindeutig festgelegt:

“Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.”

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