Erste Hilfe
Unter “Erste Hilfe” versteht man die ersten Hilfsmaßnahmen, die man an Ort und Stelle einleitet, bevor der Betroffene in ärztliche Behandlung kommt. In Notfallsituationen zu helfen ist nicht nur eine sittliche, sondern auch eine rechtliche Pflicht. Wer nicht hilft kann zur Verantwortung gezogen werden. Das heißt, geregelt wird dies:
+ in Deutschland nach § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) + § 34 StVO Hilfepflicht für Beteiligte
+ in der Schweiz nach Art. 128 (120) Strafgesetzbuch und
+ in Österreich nach § 95 StGB (+ ausdrückliche Hilfeleistungspflicht für Beteiligte und Zeugen)
Der deutsche Gesetzgeber hat in § 323c Strafgesetzbuch (StGB) eindeutig festgelegt:
“Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.”
Als Helfer an einem Unfallort erste Hilfe zu leisten ist in den meisten Fällen eine sehr aufregende Sache. Evtl. ist überall Blut zu sehen oder die Situation ist komplett hektisch, dazu kommt noch die innere Aufregung, Panik, evtl. auch keine Ahnung was zu tun ist. Mit dem Thema hat sich das Deutsche Rote Kreuz (DRK) intensiv beschäftigt und sogar eine überaus interessante Internetseite (http://www.drk.de/alt/erstehilfe/ehonline/) zur Verfügung gestellt.
Kurz gesagt, sei ein H.E.L.D.!
Das steht für:
Hilfe rufen! / Notruf absetzen
Ermutigen / Trösten / Beruhigen
Lebenswichtige Funktionen überprüfen
Decke unterlegen / zudecken
Das ist nicht viel, aber hilft dem Notleidenden.







Sonntag, 16. August 2009 12:25
[...] Thema. Umso wichtiger einmal wieder sein Wissen aufzufrischen. Hier nun ein erster Link zum Thema Erste Hilfe . Wer will, auf der Seite wurde eine ganze Serie zum Thema geschrieben. Am besten wäre es [...]